Die Bundesregierung hat 2013 den „Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP) verabschiedet. Ziel des NAP ist die Reduktion von Risiken für Menschen, Tiere und den Naturhaushalt, die durch die Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln entstehen können. Ein Teil des NAP sieht die Etablierung von kulturpflanzen- oder sektorspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes vor, mit deren Hilfe die Ziele des NAP erreicht werden sollen.
Artikel 14 Absatz 5 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie) bildet die rechtliche Grundlage für die Leitlinien integrierter Pflanzenschutz: "Die Mitgliedstaaten schaffen geeignete Anreize, um die beruflichen Verwender zur freiwilligen Umsetzung von kulturpflanzen- oder sektorspezifischen Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz zu veranlassen. Öffentliche Stellen und/oder Organisationen, die bestimmte berufliche Verwender vertreten, können entsprechende Leitlinien aufstellen. Die Mitgliedstaaten nehmen in ihren nationalen Aktionsplänen auf die ihrer Ansicht nach maßgeblichen und geeigneten Leitlinien Bezug.“
Das Deutsche Maiskomitee e.V. (DMK) hat, gemeinsam mit der Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (Institut für Pflanzenschutz), dem Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (Abteilung Pflanzengesundheit, Futtermittel und Saatgutuntersuchung) und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Pflanzenschutzamt) die „Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Mais (LIPS Mais)“ erstellt. Diese wurde im Januar 2019 durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft anerkannt und in den Anhang des NAP aufgenommen.
Die "Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Mais (LIPS Mais)" können Sie sich als pdf-Datei herunterladen oder als gedruckte Broschüre bestellen.
Seit 2021 wird die Anwendung des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS) im Rahmen der Betriebskontrollen mit abgefragt. Eine Broschüre mit den allgemeinen Grundsätzen des IPS stellen die Pflanzenschutzdienste der Länder zur Verfügung. Den darin enthaltenen Fragebogen zur Umsetzung der allgemeinen Grundsätze des IPS können Sie hier direkt ausdrucken.
Weitere Informationen zum NAP und Leitlinien für weitere Ackerkulturen finden Sie auf der offiziellen Seite des NAP.